Allgemeine Geschäftsbedingungen von Mister Marketing
I. Geltungsbereich, Änderungen
1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Rechtsgeschäfte, Lieferungen und sonstigen Leistungen, die die Mister Marketing UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Neue Straße 26 a, 30989 Gehrden („MR. MARKETING“) für ihre Kunden, die Unternehmer gemäß § 14 BGB sind, erbringt. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2. Diese AGB gelten auch für alle nachfolgenden zukünftigen Geschäftsbeziehungen zu dem jeweiligen Kunden, auch soweit sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden oder auf ihre Geltung nicht noch einmal ausdrücklich hingewiesen worden ist.
3. Von den nachfolgenden AGB abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden ohne anderslautende schriftliche Vereinbarung nicht Bestandteil eines Vertrages. Dies gilt auch, wenn MR. MARKETING nach Eingang solcher Bedingungen, diesen nicht ausdrücklich gegenüber dem Kunden widerspricht. Der Vorrang individueller Vereinbarungen der Parteien vor diesen AGB bleibt unberührt.
4. MR. MARKETING kann Informationen und Erklärungen, die das Vertragsverhältnis zwischen ihr und dem Kunden betreffen, an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse des Kunden unverschlüsselt senden.
II. Vertragsverhältnis
1. Ein Vertrag kommt zwischen MR. MARKETING und dem Kunden
a) durch Übersendung eines von MR. MARKETING vorbereiteten und vom Kunden vollständig ausgefüllten sowie unterschriebenen Auftragsformulars in Textform gem. § 126 b BGB (z.B. E-Mail, Fax usw.),
b) durch eine vom Kunden in Textform erklärte Annahme eines zuvor von MR. MARKETING per E-Mail übersandten Angebotes oder
c) fernmündlich (z.B. per Telefon)
zu Stande.
2. Es gilt ausschließlich das im jeweiligen Vertrag bzw. angenommenen Angebot in Textform Vereinbarte.
3. Verträge zur Suchmaschinenoptimierung von Internetseiten, Verträge zur Betreuung von Suchmaschinenwerbungs-Kampagnen (z.B. Google Ads), Beratungsverträge für Online-Marketing sowie Verträge zur Betreuung von Webseiten sind Dienstverträge (gemäß der §§ 611 ff. BGB), sodass seitens MR. MARKETING kein Erfolg für die jeweilig durchgeführten Maßnahmen geschuldet wird.
4. Mündliche und schriftliche Angaben über Eignung und Anwendungsmöglichkeiten der von MR. MARKETING gelieferten Leistungen sowie Beratungen und Empfehlungen unserer Mitarbeiter erfolgen nach bestem Wissen. Sie sind unverbindlich und begründen weder ein vertragliches Rechtsverhältnis noch eine Nebenpflicht aus dem Vertrag. Insbesondere wird der Kunde nicht von seiner Pflicht befreit, sich selbst durch eine Prüfung von der Eignung der Leistungen und Produkte für seine Ziele zu überzeugen.
III. Lieferungen/Leistungen, Zusammenarbeit
1. Die Einhaltung von Fristen und Terminen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden beizubringender Unterlagen, Informationen, Dateien und Freigaben sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und der sonstigen (Vorleistungs-) Verpflichtungen durch den Kunden voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn MR. MARKETING die Verzögerung zu vertreten hat.
2. MR. MARKETING ist zur Erreichung des Vertragszweckes zum Einsatz von betriebsfremden Erfüllungsgehilfen berechtigt.
3. MR. MARKETING ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Teillieferungen können sofort in Rechnung gestellt werden.
4. MR. MARKETING und der Kunde arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen vom vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des jeweils anderen unverzüglich gegenseitig. Auf Wunsch des jeweils anderen werden die vorstehenden Hinweise in Textform übermittelt.
IV. Entgelte und Zahlungsbedingungen
1. Gültig ist die jeweils bei Vertragsschluss geltende Preisliste von MR. MARKETING bzw. die individuelle Preisabsprache in Textform zwischen dem Kunden und MR. MARKETING.
2. Alle Preise sind in Euro (EUR) und verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
3. Die Vergütung von MR. MARKETING wird nach der jeweils gültigen Preisliste und den tatsächlich ausgeführten Leistungen berechnet, wenn keine andere Berechnungsart (z. B. Pauschalen, Selbstkosten o. ä.) vereinbart ist.
4. Zahlungen sind sofort und ohne Abzug fällig. Zahlungsverzug tritt unbenommen einer vorherigen Mahnung spätestens 7 Tage nach Rechnungszugang und Fälligkeit ein.
5. Der Kunde kann die Rechnungszahlung per Einzugsermächtigung oder auf Rechnung vornehmen. Im Fall einer erteilten Einzugsermächtigung wird MR. MARKETING die Belastung des jeweiligen Kontos frühestens zu dem in der Rechnung ausgewiesenen Fälligkeitstermin veranlassen. Eine erteilte Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für weitere Bestellungen.
6. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, kann MR. MARKETING seine Dienstleistungen für den Kunden einstellen. Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder in einem länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der zwei monatlichen Entgelten entspricht, in Verzug, kann MR. MARKETING das Vertragsverhältnis nach einer erfolglosen Mahnung mit angemessener Zahlungsfrist aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung für MR. MARKETING liegt insbesondere auch dann vor, wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden beantragt, eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
7. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber den Forderungen der MR. MARKETING aufzurechnen, es sei denn, die Gegenansprüche des Kunden sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten.
V. Leistungen von MR. MARKETING
1. Der Leistungsumfang der einzelnen von MR. MARKETING geschuldeten Leistungen ergibt sich
a) aus dem vom Kunden unterzeichneten Auftragsformular in Verbindung mit dem Kunden vorab übersandten Produktinformationsblatt sowie der diesem zur Verfügung gestellten Preisliste,
b) aus der dem Kunden übersandten Angebots-E-Mail, die der Kunde mit seiner Annahme-E-Mail bestätigt hat oder
c) aus der Auftragsbestätigung, die auf die fernmündliche Vereinbarung folgt.
2. MR. MARKETING kann seine Leistungen ändern, soweit dies unter Berücksichtigung der jeweiligen Interessen des Kunden und von MR. MARKETING für den Kunden zumutbar ist.
VI. Nutzungsrechte
1. Sofern vertraglich die Übertragung von Nutzungs-, Bearbeitungs- oder Verwertungsrechten an den von MR. MARKETING erbrachten Lieferungen und Leistungen auf den Kunden vereinbart ist, steht die Übertragung dieser Rechte unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der aus der Lieferung oder erbrachten Leistung folgenden Forderung.
2. MR. MARKETING bleibt Inhaber aller Materialien, die durch gewerbliche Schutzrechte oder schutzrechtsähnliche Positionen gleich welcher Art (z.B. Patentrechte, Designrechte, Markenrechte, Gebrauchsmusterrechte und Urheberrechte) und gleich ob eingetragen oder nicht („geistige Eigentumsrechte“), geschützt sind oder geschützt werden können („Materialien“) und MR. MARKETING zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags zustehen oder von MR. MARKETING (oder von Dritten im Auftrag von MR. MARKETING) nach Abschluss des Vertrags entwickelt werden. Entsprechendes gilt für Bearbeitungen, Änderungen und Weiterentwicklungen. Mit der Übergabe der Materialien räumt MR. MARKETING GmbH dem Kunden an den unter dem Vertrag gelieferten Materialien ein nicht-ausschließliches, dauerhaftes, nicht übertragbares und nicht unterlizensierbares Recht ein, diese zu nutzen, soweit sich dies aus dem Zweck des Vertrags ergibt. Die gewerbliche Weitervermietung ist untersagt.
3. Der Kunden bleibt Inhaber aller Materialien, die ihm zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags zustehen oder von ihm (oder von Dritten in seinem Auftrag) nach Abschluss des Vertrags entwickelt werden („Kunden-Materialien“). Entsprechendes gilt für Bearbeitungen, Änderungen und Weiterentwicklungen. Sofern diese von MR. MARKETING vorgenommen werden, erfolgen sie zur ausschließlichen Nutzung und Verwertung durch den Kunden. Ziff. 11.1 findet insoweit auch für ein dadurch neu geschaffenes Werk entsprechende Anwendung. Der Kunden räumt MR. MARKETING ein auf den Zeitraum und den Zweck der Vertragsdurchführung begrenztes, nicht-ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Kunden-Materialien ein.
4. Soweit im Liefergegenstand von MR. MARKETING hergestellte Software enthalten ist oder den Liefergegenstand darstellt, wird dem Kunden an dieser ohne Abweichung Vereinbarung ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizensierbares Recht Nutzungsrecht eingeräumt. Sofern es sich um ein Dauerschuldverhältnis handelt, gilt dies nur für die Laufzeit des Vertrages. Genutzt werden darf die Software nur im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs sowie ausschließlich für eigene Zwecke des Kundens. Der Kunden darf von der Software Sicherungskopien nach den Regeln der Technik im notwendigen Umfang anfertigen. Sicherungskopien auf beweglichen Datenträgern sind als solche zu kennzeichnen und mit dem Urheberrechtsvermerk des Originaldatenträgers bzw. Herstellers zu versehen.
5. Sofern MR. MARKETING als Teil der Lieferung oder der unter dem Vertrag zu erbringenden Leistung Software Dritter oder „Open Source Software“ entsprechend den Hinweisen im Leistungsverzeichnis von MR. MARKETING liefert oder für den Kunden nutzbar macht, erhält der Kunden Nutzungsrechte an dieser nicht von MR. MARKETING, sondern von dem Dritten entsprechend dessen Lizenzbestimmungen oder gemäß der für die Open Source Software geltenden Lizenzbestimmungen. Es obliegt dem Kunden, diese Lizenzbestimmungen einzuhalten.
6. Die Überlassung von „Open Source Software“ erfolgt seitens MR. MARKETING an den Kunden ohne anderslautende Vereinbarung im Wege der Schenkung (§§ 516 ff. BGB); hiervon nicht erfasst sind die von MR. MARKETING im Rahmen der Überlassung erbrachten Leistungen (Anpassung, Beratung usw.).
7. Der Kunden ist verpflichtet, Herstellerangaben – insbesondere Copyright-Vermerke und/oder Marken – nicht zu entfernen oder ohne vorherige schriftliche Zustimmung von MR. MARKETING oder – sofern abweichend – des Herstellers zu verändern.
8. Alle Leistungen von MR. MARKETING (z.B. Marketingkonzepte, Ideenskizzen usw.) sowie einzelne Teile hieraus, bleiben im Eigentum von MR. MARKETING. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit MR. MARKETING darf der Kunde die Leistungen von MR. MARKETING nur selbst und nur für die Dauer des Vertrages nutzen. Ergänzungen oder Änderungen von Leistungen von MR. MARKETING durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von MR. MARKETING und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.
VII. Pflichten des Kunden
1. Der Kunde ist verpflichtet, notwendige Daten vollständig, richtig und rechtzeitig anzugeben und MR. MARKETING Änderungen unverzüglich in Textform mitzuteilen. Er ist ferner verpflichtet, bei Installationen, Funktionsprüfungen und Schulungen sowie der sonstigen Vertragsdurchführung im erforderlichen Umfang mitzuwirken, soweit ihm das möglich und zumutbar ist.
2. Der Kunde stellt MR. MARKETING die in die Leistungen einzubindenden Inhalte zur Verfügung. Für die Lieferung und Herstellung der Inhalte ist allein der Kunde verantwortlich. Zu einer Prüfung, ob sich der vom Kunden zur Verfügung gestellte Inhalt für die mit den Leistungen verfolgten Zwecke eignet, ist die MR. MARKETING nicht verpflichtet.
3. MR. MARKETING ist nicht dazu verpflichtet, zu überprüfen, ob und ggf. inwieweit die bei ihr beauftragte Dienstleistung mit Richtlinien, Vereinbarungen etc. des Kunden oder Dritter in Übereinstimmung erfolgt. Nur bei offenkundigen Fehlern ist MR. MARKETING verpflichtet, den Kunden auf die Mängel des Inhalts hinzuweisen.
4. Zu dem vom Kunden bereitzustellenden Inhalt gehören insbesondere die zur Erbringung der Dienstleistungen zu verwendenden Texte, Bilder, Logos, Tabellen, Grafiken und sonstige Inhalte. Bilder, Töne und Texte sind hierbei in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren und möglichst digitalen Format zur übergeben. Ist eine Konvertierung des überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so sind MR. MARKETING die hierfür anfallenden Aufwendungen vom Kunden gemäß der Preisliste zu vergüten. Der Kunde stellt sicher, dass MR. MARKETING die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält.
5. Der Kunde garantiert MR. MARKETING, dass er an allen zur Verfügung gestellten Inhalten die zur Erbringung der vertraglichen Leistungen erforderlichen Rechte hat und diese frei sind von sämtlichen rechtlichen, insbesondere datenschutz-, wettbewerbs- und strafrechtlichen Einschränkungen.
6. Sollte MR. MARKETING hinsichtlich der vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte von einem Dritten in Anspruch genommen werden, hat der Kunde MR. MARKETING auf erstes Anfordern von den Ansprüchen des Dritten freizuhalten. Dies gilt auch für vom Kunden ausgewählte Suchbegriffe, Keywords und zu veröffentlichender Texte, die auf einen Vorschlag von MR. MARKETING im Rahmen einer Konkurrenzanalyse, Keyword-Recherche, o.Ä. basieren; auch für diese Inhalte ist allein der Kunde verantwortlich.
7. Bei der Betreuung von Sponsored Links-Kampagnen (z. B. Google AdWords) garantiert der Kunde ferner, dass die von ihm beauftragte Anzeige nicht gegen Vorschriften des Wettbewerbs-, Marken-, Kennzeichen- und/oder Urheberrechts verstößt oder sonstige Rechte Dritter verletzt. MR. MARKETING ist nicht zur Prüfung von Anzeigen auf ihre rechtliche Unbedenklichkeit verpflichtet. Sollte MR. MARKETING hinsichtlich der vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte in Anspruch genommen werden, gilt Ziff. X entsprechend.
8.1. Kann die Lieferung oder Leistung aus Gründen nicht durchgeführt werden, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, ist MR. MARKETING berechtigt, dem Kunden den hierdurch entstandenen und von MR. MARKETING zu belegenden Aufwand (Fehlersuchzeit entspricht Arbeitszeit) in Rechnung zu stellen. Insbesondere gilt dies, falls die oben genannten Mitwirkungsleistungen nicht oder nicht rechtzeitig erbracht werden.
8.2. Der Kunde ist verpflichtet, die erforderlichen Mitwirkungsleistungen innerhalb einer zuvor definierten Frist nach Aufforderung durch MR. MARKETING zu erbringen. Diese Frist beginnt mit dem Zugang der entsprechenden Aufforderung.
8.3. Wird die zuvor definierte Frist gemäß Punkt 8.2 nicht eingehalten, ist MR. MARKETING berechtigt, den Projektzeitplan entsprechend anzupassen und etwaige dadurch entstehende Mehrkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen.
9. Der Kunde verpflichtet sich, von Mr. Marketing zugeteilte bzw. mitgeteilte Passwörter unverzüglich zu ändern. Der Kunde ist verantwortlich, sichere Passwörter zu wählen und zu verwenden. Der Kunde verwaltet seine Passwörter und sonstige Zugangsdaten sorgfältig und hält sie geheim.
10. Der Kunde ist verpflichtet, seine Systeme und Programme so einzurichten, dass weder die Sicherheit, die Integrität, noch die Verfügbarkeit von Systemen, Netzen und/oder Daten von MR. MARKETING oder Dritten beeinträchtigt werden.
11. Der Kunde stellt sicher, dass seine Domain/s und seine dort zum Abruf bereitgehaltenen Inhalte weder gesetzliche Vorschriften noch Rechte Dritter verletzen.
12. Die Nutzung der Dienste von MR. MARKETING zur Verbreitung von Schadprogrammen oder missbräuchlich agierenden Botnetzen, zur Versendung von Spam-Nachrichten oder für Phishing, für Marken- und Urheberrechtsverletzungen, bzw. -piraterie, betrügerische oder irreführende Praktiken, Produktfälschung oder sonstige Verhaltensweisen, die gegen anwendbares Recht verstoßen, ist untersagt. Sollte MR. MARKETING eine solche Nutzung gewahr werden, berechtigt dies MR. MARKETING zur außerordentlichen Kündigung.
VIII. Laufzeit und Kündigung
1. Das Vertragsverhältnis läuft mindestens auf die bei Vertragsschluss vereinbarte Mindestvertragslaufzeit, die ohne abweichende Vereinbarung ein Jahr (12 Monate) beträgt. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kann das Vertragsverhältnis von einer jeden Partei ordentlich und fristgemäß gekündigt werden.
2. Die für das Vertragsverhältnis geltende Kündigungsfrist ergibt sich aus den zwischen MR. MARKETING und dem Kunden bei Vertragsschluss getroffenen Vereinbarungen.
3. Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
4. Jede Kündigung bedarf der Schriftform und muss der jeweils anderen Partei mit eingeschriebenem Brief zugestellt werden. Zur Fristwahrung ist der Zeitpunkt des Zugangs des Kündigungsschreibens beim Kündigungsempfänger maßgeblich.
IX. Referenzen, Datenschutz, Vertraulichkeit
1. MR. MARKETING hat das Recht, die für den Kunden gefertigten Leistungen und deren Entwürfe bei Nennung des Namens des Kunden als Referenz zur Eigenwerbung zu nutzen. Dies gilt auch für eine Eigenwerbung im Internet, insbesondere unter www.grins-marketing.de sowie auf Referenzplattformen, in sozialen Netzwerken und zur Einreichung bei Wettbewerben. Soweit der Name des Kunden ganz oder teilweise mit einer Marke oder einer Bezeichnung, die durch ein anderes Recht geschützt ist, identisch ist, wird dadurch vorgenanntes Recht von MR. MARKETING nicht beeinträchtigt.
2. MR. MARKETING und der Kunde werden personenbezogene Daten der jeweils anderen Partei nur in Übereinstimmung mit den einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeiten. Sofern erforderlich, stellt MR. MARKETING ein individuell anzupassendes Muster einer gesondert abzuschließenden Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DS-GVO zur Verfügung.
3. MR. MARKETING und der Kunde werden die anlässlich der Erbringung von Leistungen wechselseitig zur Verfügung gestellten Informationen vertraulich behandeln. Soweit erforderlich, werden die Parteien schriftlich eine gesonderte Vertraulichkeitsvereinbarung abschließen.
X. Rechtsfolgen bei Rechtsverletzungen und Gefährdungen
1. Machen Dritte glaubhaft, dass von MR. MARKETING verwendete Inhalte ihre Rechte verletzen, oder erscheint es aufgrund objektiver Anhaltspunkte als wahrscheinlich, dass durch Inhalte Rechtsvorschriften verletzt werden, kann MR. MARKETING die Inhalte sperren, solange die Rechtsverletzung oder der Streit mit dem Dritten über die Rechtsverletzung andauert.
2. Wird die mögliche Rechtsverletzung durch eine Domain begangen, kann MR. MARKETING auch Maßnahmen ergreifen, die die Domain unerreichbar machen. In Fällen, in denen die Rechtsverletzung durch eine Domain aufgrund objektiver Anhaltspunkte als sicher erscheint, kann MR. MARKETING das Vertragsverhältnis fristlos kündigen.
3. Verstößt der Kunde gegen ein Verbot aus dieser Ziff. 1 oder 2, kann MR. MARKETING seine Dienste für den Kunden einstellen und/oder seine Dienste sperren.
4. Der Entgeltanspruch von MR. MARKETING besteht fort, solange aus vorstehenden Gründen eine Sperrung eines Dienstes vorgenommen wurde.
5. Darüber hinaus kann MR. MARKETING bei schuldhaften Verstößen gegen die Pflichten aus dieser Ziff. 1 oder 2 vom Kunden einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 50,00 € verlangen. Den Parteien bleibt der Nachweis eines geringeren oder höheren Schadens vorbehalten, wobei die Pauschale auf den Schadensersatzanspruch anzurechnen ist.
XI. Freistellung
1. Der Kunde ersetzt MR. MARKETING alle Schäden, die aus einer Verletzung der vorstehenden Regelungen entstehen, soweit er dies zu vertreten hat. Der Schadensersatz erfasst auch die angemessenen Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung.
2. Der Kunde stellt die MR. MARKETING von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die MR. MARKETING wegen möglicher Rechtsverstöße, die aus der Verwendung inklusive Speicherung der vom Kunden zur Verfügung gestellten Vorlagen, Daten, Texten, Informationen, Bildern und sonstigen Inhalten resultieren. Der Kunde ist verpflichtet, MR. MARKETING die erforderlichen Kosten zu erstatten, die infolge der Inanspruchnahme entstehen. Sonstige Ansprüche von MR. MARKETING bleiben unberührt.
3. Der Kunde verpflichtet sich ferner, MR. MARKETING alle erforderlichen Informationen und Dokumente zur Verfügung zu stellen sowie Mitwirkungshandlungen vorzunehmen, um geltend gemachte Ansprüche Dritter abwehren zu können.
4. Werden Ansprüche aus der Verletzung in Deutschland geltender Schutzrechte durch gemäß diesen Bedingungen gelieferte oder lizenzierte Liefergegenstände gegen den Kunden geltend gemacht, wird der Kunde MR. MARKETING in die Lage versetzen, die Geltendmachung abzuwehren. Der Kunde ist verpflichtet, (1) MR. MARKETING unverzüglich schriftlich von der Geltendmachung solcher Ansprüche zu benachrichtigen, (2) alle zur Rechtsverteidigung erforderlichen Informationen MR. MARKETING mitzuteilen und sonstigen Mitwirkungspflichten zu genügen, (3) MR. MARKETING die Entscheidung zu überlassen, ob und wie der Anspruch abgewehrt wird. MR. MARKETING wird dem Kunden in solchen Zusammenhängen alle Kosten und Schadensersatzbeträge ersetzen, die im Verhältnis zwischen MR. MARKETING und dem Kunden unstreitig sind oder von MR. MARKETING anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden. Sofern rechtskräftig festgestellt wird, dass eine weitere Benutzung der Vertragsgegenstände in Deutschland geltende Schutzrechte Dritter verletzen oder nach Ansicht von MR. MARKETING die Gefahr einer Schutzrechtsklage besteht, kann MR. MARKETING, soweit die Haftung nicht entfällt, auf eigene Kosten entweder dem Kunden das Recht verschaffen, die Vertragsgegenstände weiter zu benutzen oder diese austauschen bzw. so abzuändern, dass keine Verletzung mehr gegeben ist oder – auf Wunsch des Kunden – dem Kunden unter Rücknahme des Vertragsgegenstandes dessen Wert unter Abzug einer Nutzungsentschädigung für die bis zu diesem Zeitpunkt gezogenen Nutzungen ersetzen.
XII. Haftung von MR. MARKETING
1. MR.MARKETING haftet für Personenschäden unbeschränkt. Das gleiche gilt für sonstige Schäden, die dem Kunden infolge einer von MR. MARKETING vorsätzlich oder grob fahrlässig verübten Pflichtverletzung entstanden sind sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz und Ansprüchen im Rahmen des Unternehmerregresses gemäß §§ 478, 479 BGB.
2. Für vertragstypische Schäden, die dem Kunden infolge einer von MR. MARKETING verübten wesentlichen Vertragspflichtverletzung entstanden sind, haftet MR. MARKETING auch dann, wenn MR. MARKETING lediglich leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt. Ausgeschlossen ist insoweit jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, wie z.B. entgangenen Gewinn. Eine wesentliche Vertragspflicht im vorgenannten Sinne ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
3. Im Übrigen ist die Haftung von MR. MARKETING für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
4. Bei einem Verlust von Daten bzw. Programmen haftet MR. MARKETING nur für den Schaden, der auch bei der Durchführung einer dem Kunden obliegenden regelmäßigen und zumutbaren Datensicherung (in der Regel täglich durch den Kunden) nicht verhindert werden konnte.
5. Soweit und sofern eine Leistung von MR. MARKETING mietrechtlicher Natur sein sollte, wird die Haftung für anfängliche Mängel (§ 536a BGB) ausgeschlossen.
XIII. Garantien
1. Die Übernahme einer Garantie durch MR. MARKETING bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Erklärung von MR. MARKETING.
2. Soweit ein Hersteller bzw. Lieferant eine Garantie für die Beschaffenheit von gelieferter Ware oder dafür, dass die Ware für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält, übernimmt, stehen dem Kunden unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche die Rechte aus der Garantie zu den in der Garantieerklärung und der einschlägigen Werbung angegebenen Bedingungen ausschließlich gegenüber dem Hersteller zu.
XIIII. Verjährung
1. Alle Ansprüche des Kunden verjähren ungeachtet des Rechtsgrundes in 12 Monaten.
2. Für vorsätzliches oder arglistiges Verhalten sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, Ansprüchen aus Unternehmerregress (§§ 478, 479 BGB) und Personenschäden verbleibt es bei den gesetzlichen Verjährungsregelungen.
XV. Änderungsvorbehalt
MR. MARKETING behält sich vor, außerhalb eines konkreten Leistungsaustauschs jederzeit Änderungen dieser AGB oder hierauf Bezug nehmender weiterer Vertragsbedingungen vorzunehmen. Während eines laufenden Vertrags werden solche Änderungen nur wirksam, wenn der Kunde der Änderung nicht innerhalb von einem Monat nach Zugang einer Änderungsmitteilung in Textform widerspricht und MR. MARKETING den Kunden auf das Widerspruchsrecht und die Frist in der Änderungsmitteilung in Textform hingewiesen hat. Widerspricht der Kunde der Änderung, gilt der Vertrag ohne die Änderungen weiter. MR. MARKETING ist jedoch berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Quartalsende innerhalb von einem Monat nach Zugang des Widerspruchs schriftlich (§ 126 Abs. 1 BGB) zu kündigen. Von diesem Änderungsvorbehalt ausgenommen sind alle Änderungen, die sich auf wesentliche Vertragspflichten einer Partei beziehen; dies gilt nur dann nicht, wenn die Änderung erforderlich ist, um den Vertrag, die AGB oder die hierauf Bezug nehmenden weiteren Vertragsbedingungen an zwingende gesetzliche Änderungen anzupassen.
XVI. Gerichtsstand, anwendbares Recht
1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder anlässlich dieses Vertrages ist der Sitz von MR. MARKETING. MR. MARKETING ist indes berechtigt, am Sitz des Kunden Klage zu erheben.
2. Für alle Ansprüche gleich welcher Art, die aus oder anlässlich dieses Vertrages entstehen, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG).
3. Vertragssprache ist deutsch. Sofern ein Vertrag bilingual gefasst wird, ist die deutschsprachige Fassung maßgeblich.
4. Die Rechte und Pflichten von MR. MARKETING und des Kunden bestimmen sich zunächst anhand des vertraglich Vereinbarten, sodann nach diesen AGB.
XVII. Schriftform und salvatorische Klausel
1. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder die Aufhebung dieser Klausel.
2. Sollten einzelne Bestimmungen des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages und/oder dieser AGB ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages und/oder dieser AGB nicht berührt werden. Das gleiche gilt für den Fall, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung einer Lücke sollen die Parteien sich bemühen, eine angemessene Regelung zu vereinbaren, die dem Vertragsziel rechtlich und wirtschaftlich am besten gerecht wird. Die Anwendung von § 139 BGB wird ausgeschlossen.








